ImpressumKonorg Media Holding GmbH
Verkauf/Showroom
Emil-Hoffmann-Str. 55-57 / 50996 Köln
Telefon: +49 (0) 2236 - 327 94 0 / Telefax: +49 (0) 2236 - 327 94 22
mail@konorg.com / www.konorg.com oder www.display-discount.biz
Büro Berlin
Friedrichstr. 90 /10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 – 202 53 54 7 / Telefax: +49 (0) 2236 – 327 94 22
mail@konorg.com / www.konorg.com oder www.display-discount.biz
Büro Wien
Office Park Vienna Airport, Office Park I, Top B02, 1300 Wien/Austria
Telefon: +43 (0) 1 – 227 87 124 / Telefax: +43 (0) 1 – 227 87 200
mail@konorg.com / www.konorg.com oder www.display-discount.biz
Konorg Vertrieb und Service S.A .
Logistikzentrum
10, an de Längten L-6770 Grevenmacher
Sitz der Geschäftsführung
Hohenzollernring 84 /
50672 Köln
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Marcel Warnat
Registergericht:
Amtsgericht Köln
Registernummer:
HRB 74097
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 249890511
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Marcel Warnat
Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Ein Hinweis alle gezeigte Bilder und Logos sind geschützte Warenzeichen, diese dienen nur als Beispiel unserer Arbeit. Alle Bilder ohne Gewähr, produktionsbedingte Änderungen unserer Artikel behalten wir uns vor. Die Abbildungen unserer Produkte sind unser geistiges Eigentum und dürfen weder kopiert noch vervielfältigt werden.
Unsere AGB:
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Endkunden
(öffentlicher Handel und Vereine)
1. Geltung
Lieferungen, Leistungen, Angebote an unsere Kunden (Auftraggeber) erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufs-bedingungen des Auftraggebers widersprechen wir ausdrücklich. Auch ein Schweigen unsererseits auf übersandte Bedingungen macht dies nicht verbindlich. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers verpflichten uns nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Vereinbarungen mit der Display Discount bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung. Mündliche
Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Für den Grafikservice gelten zusätzliche Bedingungen, wie sie nachfolgend aufgeführt werden.
2. Angebot
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der
Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Ab Vertragsschluß hält sich
der Auftragnehmer 14 Tage an die vereinbarten Preise gebunden. Danach bleibt vorbehalten, für
zwischenzeitlich eingetretene Materialkosten und Lohnerhöhungen entsprechende Zuschläge zu
berechnen. Die zu dem Angebot gehörenden Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben
sowie sonstige Unterlagen sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich im Angebot als
verbindlich bezeichnet werden. Von uns (Auftragnehmer) gefertigte Zeichnungen und andere
Unterlagen stehen in unserem Eigentums- und Urheberrecht. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass dies zur Erfüllung des vereinbarten Vertragszwecks mit
unserer schriftlichen Zustimmung erfolgt. Die Preise des Auftragnehmers enthalten nicht die Kosten
für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sowie sonstige Versandkosten.
3 Bestellungen
- Änderungen von Abs und RGs
Änderungen einer Auftragsbestätigung müssen innerhalb von 24 Std. erfolgen, nach dieser Frist müssen wir leider eine Servicepauschale in Höhe von € 15,- zzgl. MwSt. erheben. Das schließt Änderungen der Liefer- bzw. Rechnungsanschrift mit ein, da wir nach Rechnungserstellung keine kostenfreie Änderung an der bereits gebuchten Rechnung vornehmen können, da diese storniert und neu generiert werden müssen.
Gleichzeitig möchten wir Sie ebenfalls bitten, uns im Anschluss an die Prüfung eventuelle Änderungen der Liefer- bzw. Rechnungsanschrift mitzuteilen, da wir nach Rechnungserstellung keine kostenfreie Änderung an der bereits gebuchten Rechnung vornehmen können.
- Druckdaten
Daten können nur zuordnen werden wenn die entsprechend deklariert sind. Geben Sie bitte –falls vorhanden- Ihre Auftragsbestätigungsnummer, respektive Kundennummer sowie die Bezeichnung der Kommission (Firmenname des Bestellers) an, unter der wir auch Ihren Auftrag bearbeiten.
Falls verfügbar, senden Sie uns zu Ihren Druckdateien einen Proof oder eine Farbvorlage, da wir ansonsten keine Garantie für eine Farbverbindlichkeit übernehmen können. Sollten in Ihren Druckdaten Sonderfarben z.B. Pantone Töne angelegt sein, informieren Sie uns bitte, da hierfür zusätzliche Anpassungen (kostenfrei) notwendig sind. Um zusätzliche Kosten für nachträgliche Anpassungen zu vermeiden, legen Sie Ihre Daten bitte unbedingt nach den Datenblattanforderungen an, da wir nach Eingang Ihrer Grafiken ohne separaten Auftrag keine weitere Datenanpassung vornehmen.
-Liefertermin
Sollte ein kurzfristiger Liefertermin gewünscht sein, ist es notwendig – falls noch nicht geschehen- Ihre Grafikdaten innerhalb der Überprüfungsfrist (24 Stunden –nur für Expressbestellungen-) auf unseren Server zu laden. Ein späterer Zeitpunkt kann zu entsprechenden Lieferverzögerungen führen.
3a. Lieferung
Den Versand übernimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor,
haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen
Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. Wenn die Versandart vom Auftraggeber nicht
vorgeschrieben ist, wird sie nach dem Ermessen des Auftragnehmers bestimmt. Betriebsstörungen –
sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers– insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen
nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der
Geschäftsgrundlage bleiben hiervon unberührt. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter der
Voraussetzung der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers. Sobald diese
Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, steht dem Auftragnehmer jederzeit das Recht zu, vom Vertrag
zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist ebenfalls jederzeit berechtigt, von dem Auftraggeber die
Beibringung einer Sicherheit (Vorauszahlung oder Bürgschaft) zu verlangen und bis zur Stellung einer
solchen Sicherheit die Lieferung zurückzuhalten.
Versandvorschriften "muß dann und dann im Hause sein" können wir nicht anerkennen und
berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung. Fehlen für die Ausführung des Auftrags erforderliche
Einzelheiten, dann beginnen die Lieferfristen erst nach völliger Klärung. Kommt der Besteller mit
seinen Verpflichtungen in Verzug, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen entsprechend. Sind
wir selbst unseren Lieferpflichten nicht in vollem Umfang nachgekommen, so hat der Besteller uns
durch einen eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von 6 Tagen zu gewähren. Wenn die Nachfrist von
uns verschuldet verstreicht, ist der Besteller berechtigt, vom Liefervertrag zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
In allen Fällen, in denen uns die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird
(z.B. bei behördlichen Eingriffen, Feuer-, Wasser-oder sonstigen Elementarschäden, Streik,
Aussperrungen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie-oder Rohstoffversorgung,
Maschinenausfall) sind wir entsprechend teilweise oder ganz von der Erfüllung unserer
Lieferverpflichtungen entbunden.
3b. Grafikservice
Bei denen dem Auftraggeber für Grafikarbeiten zur Verfügung gestellten Unterlagen wird
vorausgesetzt, dass diese reprofähig sind und in einwandfreiem Zustand sind. Soweit dies nicht mehr
der Fall ist, behält sich die Auftragnehmerin vor, die Neuerstellung oder Verbesserung der Vorlagen
auf Kosten des Auftraggebers vorzunehmen, wobei der Auftraggeber dann die erforderlichen Kosten
nach Zeit und Materialaufwand zu zahlen hat. Reinzeichnungen, Vermassungen, Farbmuster bzw.
Farbangaben und Standangaben sind für den Auftragnehmer verbindlich. Bei Umsetzung bestimmter
Farbangaben nach HKS, RAL oder Pantone in fotografischer Technik garantiert der Auftragnehmer
eine Farbgenauigkeit bis zu 60-70%. Exakte Farbgenauigkeit kann nur für die Siebdrucktechnik
garantiert werden, soweit ein solches Verfahren ausdrücklich vereinbart wird. Soweit der
Auftragnehmer keine näheren Standangaben erhält, werden diese vom Auftragnehmer nach
gestalterischen Grundsätzen selbst bestimmt. Hieraus kann für den Auftraggeber kein Anspruch auf
Mängelhaftung werden. Das gleiche gilt für die Vermassung von Negativen, Dias und sonstigen
Vorlagen. Die Herstellung von Fotopaneels erfolgt stets in höchst möglicher Detailtreue der Vorlagen.
Sollten seitens des Auftraggebers in Bezug auf Farbgestaltung, Dichte, Kontraste, besondere
Eigenschaften gefordert werden, sind diese ausdrücklich schriftlich bei Auftragerteilungfestzulegen.
Nachträgliche Änderungen müssten vom Auftragnehmer nicht berücksichtigt werden, wobei ggf.
entstehende Zusatzkosten von dem Auftraggeber vergütet werden müssen. Autorenkorrekturen werden
sämtlich nach Zeitaufwand berechnet und sind nicht in den Preisen für Fotopaneele sowie deren
Nebenkosten enthalten. Sämtliche notwendigen Nebenarbeiten wie Erstellen von Fotosatz nach
Manuskript, Erstellen einer reprofähigenVorlage sowie Nachbesserungen und Änderungen an
Reinzeichnungen, Retuschen, Freistellungen werden nach Stundenaufwand abgerechnet. Kreative,
gestalterische oder konzeptionelle Leistungen wie Erstellen eines Layouts, Standskizze, Reinzeichnen
usw. werden grundsätzlich nach Zeitaufwand berechnet.
4. Preis und Zahlung
Die in unseren Angeboten enthaltenen Preise werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt worden sind. Die Angebote werden erst durch unsere schriftliche oder konkludente
Annahme wirksam. Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab unserem Auslieferungslager.
Verpackung und Frachtkosten werden gesondert berechnet. Der Auftraggeber hat auf die Preise noch
die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in
Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die
Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei
Zahlungseinstellung, Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens
werden sämtliche Forderungen des Auftragnehmers sofort fällig.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware – Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum
bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur
Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der
Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab.
Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Werden die gelieferten Waren durch den
Auftraggeber zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Aufragnehmer,
ohne dass diesem hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Der Eigentumserwerb des Auftraggebers nach
§ 59 BGB ist ausgeschlossen. Wird die gelieferte Ware mit anderen, der Auftragnehmerin nicht
gehörenden Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, wird der Auftragnehmer Miteigentümer an
der neuen Sache nach dem Verhältnis der von ihm gelieferten Ware und der anderen Ware zur Zeit der
Verarbeitung oder Vermischung. Der Auftragnehmer ist zur Einziehung der an den Auftragnehmer
abgetretenen Forderung berechtigt. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die
Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.
Zugleich ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, den Schuldnern die Abtretung im Namen
des Auftraggebers bekanntzugeben. Der Auftraggeber darf die ihm gelieferte Ware bzw. Gegenstände
weder verpfänden noch Dritten zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung oder Beschlagnahme bzw.
sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen und
den Handlungen der Dritten zu widersprechen.
6. Eigentums-, Urheberrechts- und Kennzeichnungsrecht, Haftung für Verletzung von
Schutzrechten
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausfertigung seines Auftrages, insbesondere bei
Bestellung von Reproduktionen und sonstigen Umgestaltungen eines Werkes, Urheberrecht oder
sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer
unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Der
Auftraggeber stellt den Auftragnehmer hiermit von jeglicher Haftung aus der Verletzung eines
etwaigen Urheberrechts oder eines sonstigen Schutzrechtes Dritter frei und erstattet. Dem Auftragnehmer anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des
Auftraggebers erstellt worden, so hat der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Forderungen
freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.
An unseren Kostenanschlägen, Zeichnungen, Bildvorlagen (Negative, Positive, Diapositive usw.)
und anderen Unterlagen des Auftragnehmers behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mit dem Eigentumsübertrag an
einem von uns gefertigten Werkstück (Original oder Vervielfältigung) wird das Urheberrecht nichtübertragen. Wir dürfen in geeigneter Weise auf den Produkten unserer Dienstleistung auf unsere
Firma hinweisen, es sei denn, dass der Auftraggeber dies aus wichtigem Grund nicht wünscht und er
hierauf bereits bei Auftragserteilung hinweist.
7. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Waren-Lieferteile auf den Auftraggeber über und
zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer ausnahmsweise die
Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Seitens des Auftragnehmers wird
die Sendung nicht gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert. Auf
Wunsch des Auftraggebers kann dies jedoch auf seine Kosten erfolgen. Kommt der Auftraggeber mit
der Annahme seiner Ware in Verzug, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf
den Auftraggeber über.
8a. Haftung für Mängel der Lieferung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die angelieferte Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen.
Die Rüge eventueller Mängel hat unverzüglich schriftlich zu erfolgen. Für Mängel der Lieferung,
einschließlich evt. Fehlens ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, haftet der Auftragnehmer unter
Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
- Dem Auftragnehmer steht ein Nachbesserungsrecht entsprechend § 633 BGB zu.
- Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf die
Abtretung der Haftansprüche, die dem Auftragnehmer gegenüber dem Lieferer des
Fremderzeugnisses zustehen, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
bei der Verwendung dieses Fremderzeugnisses zur Last. Das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aus
Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Übergabezeitpunkt ab in 2 Jahren.
- Verzögert sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme des
Liefergegenstandes ohne Verschulden des Auftragnehmers, so erlischt die Haftung ebenfalls
spätestens 2 Jahre nach Gefahrenübergang.
- Es wird ausdrücklich keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden
Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw.
Inbetriebnahme durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschstoffe, sofern sie nicht auf
Veranlassung des Auftragnehmers zurückzuführen sind. Materialbedingte unvermeidliche Farb- und
Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen berechtigen nicht zur Reklamation. Der
Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, eventuelle
Mängel nachzubessern bzw. zu beseitigen. Ausnahmsweise und nur im Notfall zur
Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder
durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer die Kosten der Ersatzvornahme zu
verlangen. Allerdings muss der Auftragnehmer vorher hiervon verständigt und sein Einverständnis
eingeholt werden. Für die Nachbesserung und für eventuelle Ersatzstücke beträgt die
Gewährleistungsfrist 3 Monate. Sie läuft jedoch mindestens zum Ablauf der ursprünglichen
Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Dieser wird durch die Nachbesserung ausschließlich
gehemmt. Durch etwaige, seitens des Auftraggebers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige
Genehmigung des Auftragnehmers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungen an dem
gelieferten Gegenstand, wird die Haftung und die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
8b. Grafikservice
Uns zur Bearbeitung übergebene Fotos, Filmvorlagen nach Reinzeichnungen und ähnliches werden
nach üblicher Sorgfalt behandelt. Bei Beschädigung, Fehlbearbeitung oder Abhandenkommen besteht
für den Auftragnehmer keine über den Materialwert hinausgehende Haftung. Alle dem
Auftragnehmer zur Bearbeitung übergebenen Vorlagen sind vom Auftraggeber selbst gegen
Beschädigung, Verlust, Diebstahl usw. zu versichern. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers
kann die Versicherung der übergebenen Vorlagen auch durch den Auftragnehmer auf Kosten des
Auftraggebers erfolgen.
9. Gerichtsstand
Gerichtstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtstreitigkeiten,
einschließlich Wechsel-und Urkundenprozessen, ist Köln. Durch etwaige Unwirksamkeit
einzelner, einer oder mehrer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt
10. Stornierung
Stornierung eines laufenden Auftrages.
Stornierung eines laufenden Auftrages führt vor Produktionsbeginnzur Zahlungsverpflichtung von 80
% der Auftragssumme nach Produktionsbeginn 100 % der Auftragssumme.
Bildnachweise
© roberto tostes @ www.sxc.hu